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Starthilfe für neuzugründende Schülerzeitungen

Schülerzeitung auf Kopierer

Welche Projekte werden unterstützt?

Für neugegründete bzw. geplante Schülerzeitungen gewährt das Sächsische Staatsministerium für Kultus (SMK) eine Starthilfe von maximal 250 Euro pro Zeitung. Bis zu dieser Höhe werden Rechnungen erstattet, die bei der Herstellung der Schülerzeitung entstehen, (beispielsweise Kosten für Papier, Druck oder technische Ausrüstung).

Die Unterstützung gilt für Schülerzeitungen, ausdrücklich auch für Online-Ausgaben.

Die Ausschreibung für die Starthilfe unter Angabe der Bewerbungsfrist erfolgt jeweils zu Beginn des Jahres. Der nächste Einsendeschluss ist der 17. Mai 2024.

Wie kann die Unterstützung beantragt werden?

Die Unterstützung wird nur nach Vorlage der folgenden Angaben bewilligt:

  • Zusicherung, dass die Zeitung von Schülerinnen und Schülern verantwortet wird (Ausnahme Grund- und Förderschulen),
  • Vorlage einer inhaltlichen Planung der ersten Ausgabe bzw. die erste Ausgabe muss vorgelegt werden,
  • Vorlage der finanziellen Planung inklusive erwarteter Einnahmen und Ausgaben der ersten Ausgabe sowie künftiger Zeitungen (Ziel: die Zeitung hat auch in Zukunft Bestand und ist keine Eintagsfliege)
  • die erste Ausgabe darf nicht vor Schuljahresbeginn 2023/24 erschienen sein.

Die Unterlagen/Nachweise sind zusammen mit einem vollständig ausgefüllten »Antrag auf Starthilfe« einzureichen.

Vertreter des Kultusministeriums entscheiden gemeinsam mit der Jugendpresse Sachsen e.V. über die Vergabe der Zuschüsse. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Starthilfe besteht nicht.

Nach der Bewertung der Einsendungen erhalten die Antragsteller/innen einen verbindlichen Bescheid, ob und in welcher Höhe ihnen die Starthilfe gewährt wird. Maximal bis 250 Euro können Ausgaben beglichen werden, dazu müssen die Originalrechnungen eingereicht werden.

Falls die Zeitung nicht erscheint, ist die Starhilfe zurückzuzahlen. Schulen, die in den vergangenen vier Jahren eine Starthilfe erhalten haben, sind nicht antragsberechtigt.

Der Antrag für die Starthilfe ist zu senden an: Irina.Schenk@smk.sachsen.de

Schulen, die eine Starthilfe erhalten, sollen sich mit ihrer Zeitung am Sächsischen Schülerzeitungswettbewerb beteiligen. Informationen zum Jugendjournalismuspreis sind zu finden unter:

www.jugendpresse-sachsen.de

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