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Kinderbetreuungsfinanzierung Bund

Investitionsprogramm des Bundes »Kinderbetreuungsfinanzierung 2020-2021«

Auf der Grundlage des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder vom 10. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2403, 2407), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Mai 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 136) geändert worden ist, wurden den Ländern insgesamt Mittel i. H. v. 1,0 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt.

Dem Land Sachsen wurden hieraus Mittel i. H. v. 48,1 Millionen Euro bereitgestellt.

Die Bewilligung dieser Mittel erfolgt auf der Grundlage der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung des Bundes (Förderrichtlinie Kinderbetreuungsfinanzie-rung Bund – FöriKiB). Es können Investitionen in

  • den Neubau,
  • den Ersatzneubau,
  • den Umbau,
  • die Erweiterung,
  • die Sanierung und Modernisierung und
  • die Ausstattung

von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen, die der Betreuung von Kindern bis zum Schuleintritt dienen, gefördert werden.

Der Fördersatz kann bis zu 90 Prozent gemessen an den zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Die vollständige Umsetzung der Maßnahmen muss bis 31.12.2023 erfolgen.

Die Aufteilung der insgesamt zur Verfügung stehenden Bundesmittel i. H. v. 48,1 Millionen Euro wurden als Antragsbudget auf die Landkreise und Kreisfreien Städte auf der Grundlage der Kinderzahlen aufgeteilt.

Die kommunalen und freien Träger von Kindertageseinrichtungen sowie Kindertagespflegestellen meldeten die in Frage kommenden Einzelmaßnahmen bis zum 31. Dezember 2020 an den jeweiligen Landkreis oder die jeweilige Kreisfreie Stadt. Diese prüften die Maßnahmen sowohl inhaltlich als auch finanziell auf deren Förderfähigkeit. Danach priorisierten sie die Maßnahmen aufgrund vorliegender regionaler Investitionsbedarfe im Rahmen ihres jeweiligen Budgets.

Der entsprechende Maßnahmeplan war bei der Bewilligungsstelle, dem Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV), bis 13.03.2021 einzureichen. Der KSV erließ den Zuwendungsbescheid gegenüber dem Landkreis, der die Zuwendung entsprechend an den Letztempfänger (i. d. R. der Träger der Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle) weiterleitete.

Das 5. Investitionsprogramm »Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 – 2021« wird aus Bundesmitteln und zum Teil durch die Europäische Union – NextGenerationEU finanziert. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind ausschließlich die des Autors/der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die Ansichten der Europäischen Union oder der Europäischen Kommission wieder. Weder die Europäische Union noch die Europäische Kommission können für sie verantwortlich gemacht werden.

Investitionsprogramm des Bundes »Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020«

Für dieses Förderprogramm standen dem Freistaat Sachsen Bundesmittel i. H. v. 57,2 Millionen Euro zur Verfügung. Diese wurden bis 31.12.2020 vollständig bewilligt. Insgesamt konnten hieraus 114 Projekt finanziert werden. Damit wurden 5.604 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen und 3.895 Betreuungsplätze konnten erhalten werden.

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