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Förderprogramm zum quantitativen Ausbau und der qualitativen Verbesserung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote

Der Bund plant ein Förderprogramm zum quantitativen Ausbau und der qualitativen Verbesserung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder vom Schuleintritt bis zum Ende der 4. Klasse. Hiermit sollen die Kommunen bei der Umsetzung des geplanten bundesrechtlich geregelten Rechtsanspruchs auf eine Ganzbetreuung von Kindern im Grundschulalter unterstützt werden. Dafür möchte der Bund insgesamt Mittel i. H. v. 3,5 Mrd. Euro zur Verfügung stellen.

Die erste Tranche i. H. v. 750 Mio. Euro wird den Bundesländern in 2021 bereit stehen. Davon entfällt auf das Land Sachsen ein Betrag i. H. v. 37 Mio. Euro.

Auf der Grundlage der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Gewährung von Zuwendungen zur Beschleunigung der Verbesserung ganztägiger Bildung und Betreuung von Kindern im Grundschulalter (Förderrichtlinie Beschleunigung Grundschulbetreuung – FöriGrundSB) können Investitionen

  • in den Neubau,
  • den Ersatzneubau,
  • den Umbau,
  • die Erweiterung,
  • die Sanierung und Modernisierung von Schulgebäuden,

die überwiegend von Kindern der Primarstufe genutzt werden, von als Hort genutzte Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen nach § 1 der Sächsischen Förderschülerbetreuungsverordnung einschließlich der zugehörigen Außenanlagen gefördert werden.

Förderfähig sind auch Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände und die Beschaffung von Fahrzeugen, die die Nutzung anderer Angebote im Sozialraum ermöglichen und der Kooperation mit Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, des Sports oder der kulturellen Bildung dienen. Der Fördersatz kann bis zu 70 Prozent gemessen an den zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.

Bewilligungsbehörde ist die Sächsische Aufbaubank (SAB).

Dem Antragsverfahren bei der Bewilligungsstelle war ein Maßnahmeplanverfahren vorgeschaltet, in welchem die regional zuständigen Landkreise und Kreisfreien Städte die Maßnahmen auf der Grundlage der Förderrichtlinie Beschleunigung Grundschulbetreuung plausibili-sierten und entsprechend der Investitionsbedarfe priorisierten. Dieses Verfahren ist im Februar 2021 abgeschlossen worden. Eine Antragstellung bei der Bewilligungsstelle konnte nur für Vorhaben erfolgen, die entsprechend priorisiert und Teil des jeweiligen Maßnahmeplanes sind.

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