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Ganztagsinvestitionen

Förderprogramm zum quantitativen und qualitativen investiven Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter

Für den quantitativen und qualitativen investiven Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder zwecks Erfüllung der geplanten stufenweisen Einführung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/2027 stellt der Bund den Ländern Finanzhilfen im Gesamtumfang von insgesamt 3,5 Mrd. Euro zur Verfügung. Dieser Betrag teilt sich in zwei Finanzierungstöpfe: den Beschleunigungstopf (750 Mio. Euro) und den Basistopf (2,75 Mrd. Euro). Die Frist zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Beschleunigungstopf endete am 31. Dezember 2022. Nun soll der Basistopf umgesetzt werden, aus dem auf den Freistaat Sachsen Mittel in Höhe von rund 137 Mio. Euro entfallen.

Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote von Kindern im Grundschulalter:

Richtlinie Ganztagsinvestitionen – RLGanzInvest

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen in einen Neubau, Umbau, eine Erweiterung und Sanierung von Schulgebäuden und Horten sowie deren Außenanlagen. Auch Schulsporthallen und Schulsportaußenanlagen können gefördert werden, wenn sie für Ganztagesangebote genutzt werden und die schulische Nutzung insgesamt überwiegt.

Wer wird gefördert?

  • kommunale Träger von Schulen
  • Träger genehmigter Ersatzschulen
  • Träger staatlich anerkannter Internationaler Schulen
  • kommunale und freie Träger von Horten als Kindertageseinrichtungen

Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt sein?

Maßnahmen werden nur gefördert, soweit hierdurch Bildungs- und Betreuungsplätze

  • zusätzlich geschaffen werden,
  • von der Schaffung räumlicher Kapazitäten profitieren,
  • erhalten werden oder vom Erhalt räumlicher Kapazitäten profitieren,

um jeweils eine zeitgemäße ganztägige Bildung und Betreuung zu ermöglichen.

Maßnahmen, die ausschließlich der Absicherung der Unterrichtsversorgung dienen, werden nicht gefördert.

Maßnahmen unterhalb einer beantragten Zuwendung von 150.000 Euro werden nicht gefördert (Bagatellgrenze).

Alle weiteren Zuwendungsvoraussetzungen ergeben sich aus der Richtlinie.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Zuwendung wird als Anteilsfinanzierung gewährt mit einem Regelfördersatz von bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei Großmaßnahmen im ländlichen Raum beträgt der Fördersatz bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Wie ist der Verfahrensablauf?

Regionales Budgetverfahren

Dem Antragsverfahren bei der Bewilligungsstelle ist für den Großteil der zur Verfügung stehenden Mittel (111,4 Mio. €) ein Maßnahmeplanverfahren vorgeschaltet, das die Prüfung der Maßnahmen auf inhaltliche Zuwendungsfähigkeit und die kriterienbasierte Projektauswahl weitestgehend in die Verantwortung der Landkreise und Kreisfreien Städte legt.

Die Maßnahmemeldung erfolgt über ein elektronisches Verwaltungssystem. Vor dem Zugang zum elektronischen Verwaltungssystem müssen sich die Antragsteller registrieren. Diese Registrierung ist über folgenden Link möglich:

https://smkcardo.idu.de/RLGanzInvestApp-Registrierung

Nach Erhalt der Zugangsdaten im Verwaltungssystem können Anträge auf Förderung gestellt werden. Das Verwaltungssystem ist über folgenden Link zu erreichen:

https://smkcardo.idu.de/RLGanzInvestApp

Die Frist zur Einreichung von Maßnahmen über das elektronische Verwaltungssystem endet am 15. Dezember 2023.

Großmaßnahmen im ländlichen Raum

Für Großmaßnahmen im ländlichen Raum steht ein gesondertes Budget in Höhe von rund 25,6 Mio. Euro zur Verfügung. Gefördert werden Maßnahmen im kreisangehörigen Raum ab einer beantragten Zuwendung in Höhe von 6 Mio. Euro. Die Frist zur Einreichung von Anträ-gen bei der Bewilligungsstelle endet am 5. April 2024.

Bewilligungsbehörde ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

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