Förderung von Ganztagsangeboten
Rechtsgrundlage
Der Freistaat Sachsen stellt für die Einrichtung von Ganztagsangeboten an allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft finanzielle Mittel zur Verfügung.
Rechtsgrundlage ist die Sächsische Ganztagsangebotsverordnung - SächsGTAVO vom 17. Januar 2017 (SächsGVBl. S. 9) - die durch die Verordnung vom 9. Januar 2019 (SächsGVBl. S. 66) geändert worden ist. Das bewährte, einfache, pauschalierte Verfahren wird fortgesetzt.
Die Anträge auf Gewährung der Zuweisung müssen bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) eingereicht werden. Unter nebenstehendem Link erfolgt die Weiterleitung zur Seite der SAB mit allen entsprechenden Hinweisen zum Vorgehen.
Schulträger oder Schulfördervereine von Grundschulen, Oberschulen, Förderschulen und Gymnasien in öffentlicher und freier Trägerschaft, die die Mindestanforderungen nach § 2 und § 3 der SächsGTAVO erfüllen, können bis zum 28. Februar des jeweiligen Jahres einen Antrag auf Gewährung von Zuweisungen für das kommende Schuljahr stellen.
Wenn Fördervereine den Antrag stellen wollen, benötigen sie eine formlose Einverständniserklärung des Schulträgers.
Die Höhe der Zuweisungen je Schule setzt sich zusammen aus der Schülerpauschale, dem Sockelbetrag und der Zusatzpauschale für Oberschulen und Förderschulen. Oberschulen, Förderschulen und Gymnasien, welche über einen Schulklub verfügen, können zusätzlich eine Pauschale von bis zu 10.000 Euro erhalten, wenn eine Kofinanzierung mindestens in Höhe von 50 Prozent erbracht wird.
Ganztag in Zahlen
Schulen mit Ganztagsangeboten im Schuljahr 2022/2023
Für das Schuljahr 2022/2023 haben 1.439 allgemeinbildende Schulen einen Antrag auf Förderung ihrer Ganztagsangebote gestellt. Die Sächsische Aufbaubank hat dafür 48,1 Mio. EUR bewilligt. Für die Grundschulen und Gymnasien beträgt die Pauschale in diesem Schuljahr 90,37 EUR pro Schüler und für die Förder- und Oberschulen 150,77 EUR pro Schüler. Zusätzlich erhalten die Schulen je einen Sockelbetrag. An Grund-, Oberschulen und Gymnasien beträgt dieser 4.000 EUR, an Förderschulen 6.000 EUR.
220 weiterführende Schulen erhalten eine Förderung für das Betreiben eines Schulklubs.
Form der Ganztagsangebote
An 558 allgemeinbildenden Schulen werden die eigenverantwortlich erstellten Ganztagsprogramme in einer gebundenen Form umgesetzt.