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Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

Sonderpädagogischer Förderbedarf

In dieser Schule lernen Kinder und Jugendliche, die schwerwiegend in ihrer  Sprache, im Denken und Handeln eingeschränkt sind. Vielfach treten zusätzlich körperliche, psychische und soziale Beeinträchtigungen auf.

Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung sollen im Rahmen ihrer individuellen Möglichkeiten zu größtmöglicher Selbstständigkeit geführt werden. Vornehmlich geht es um Fragen der praktischen Lebensbewältigung mit dem Ziel einer aktiven Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Die unmittelbare Begegnung und Auseinandersetzung mit sich selbst, mit ihren Wünschen und Vorstellungen in Familie, Schule, Freizeit und Gesellschaft tragen zu einem Mehr an Eigenverantwortung und einer Stärkung der Handlungskompetenz der Schülerinnen und Schüler bei.

Erziehung und Unterricht

Die Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung gliedert sich in Unter-, Mittel,- Ober- und Werkstufe. Der Besuch einer Stufe umfasst drei  Jahre. Es erfolgt keine Benotung. An diesen Schulen gibt es spezielle Lernangebote. Die Schülerinnen und Schüler werden so gefördert, dass die Verrichtungen des täglichen Lebens nach Möglichkeit ohne fremde Hilfe bewältigt werden können.

Der Tagesablauf mit Unterricht, Therapie, Pflege- und Ruhephasen ist den besonderen Bedürfnissen dieser Schülerinnen / Schüler angepasst. Dabei erfahren die Schülerinnen und Schüler durch Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte im Unterricht viel Zuwendung.

Stundentafel

An diesem Förderschultyp wird nach einem besonderen Lehrplan, der sich in die Lernbereiche des grundlegenden und des fachorientierten Unterrichts gliedert, unterrichtet. Schülerinnen und Schüler, die besonders gute Leistungen zeigen, können auch nach ausgewählten Teilen eines Fachlehrplanes der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen unterrichtet werden.

Abschlüsse

Die Schülerinnen und Schüler erwerben den erfolgreichen Abschluss im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, wenn sie am Ende der Werkstufe die Anforderungen des Förderplans erfüllen.

Berufliche Orientierung und Übergang in die Arbeitswelt

Die Schülerinnen und Schüler erfüllen ihre Berufsschulpflicht in der Werkstufe. Der Übergang in die Beschäftigungs- und Arbeitswelt wird intensiv vorbereitet. Ein wichtiger Bestandteil sind Betriebspraktika. Hierbei erhalten die Schülerinnen und Schüler vielfältige Gelegenheiten, arbeitende Menschen in ihrer Arbeitsumwelt zu erleben und sich selbst in einem Arbeitsumfeld außerhalb der Schule zu erproben. Sie lernen, zunehmend länger  produktiven Tätigkeiten nachzugehen und dabei persönliche Interessen und die Anforderungen der Arbeitswelt in Einklang zu bringen.

Es werden individuelle Möglichkeiten und Lösungen für eine zukünftig selbstständige Lebensführung, z. B. durch den unterstützten und begleiteten Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, durch Tätigkeiten in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder in tagesstrukturierenden Maßnahmen gefunden. Dabei arbeiten Schülerinnen und Schüler, die Eltern, die Arbeitsverwaltung, die Fachdienste und Kostenträger eng zusammen.

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