Hauptinhalt

Förderschule

Individuelle Begleitung

Ein Foto einer Schülerin, die im Rollstuhl sitzt und Handball spielt. © Muellek Josef | shutterstock.com

Kinder und Jugendliche, bei denen ein sonderpädagogischer Förderbedarf besteht, können in Sachsen grundsätzlich an einer Regelschule oder auch an einer Förderschule unterrichtet werden.

In allen Formen der sonderpädagogischen Förderung gibt es für jede Schülerin und jeden Schüler einen individuellen Förderplan. Die Ziele und Maßnahmen der sonderpädagogischen Förderung sind darin ebenso wie die Ergebnisse fortlaufend zu dokumentieren. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung, ob der sonderpädagogische Förderbedarf fortbesteht. Die Schulaufsichtsbehörde berät die Eltern, in welcher Schulart und in welcher Schule dem individuellen sonderpädagogischen Förderbedarf entsprochen werden kann.

Ziele und Aufgaben der Förderschule

Die Förderschulen bereiten die Schülerinnen und Schüler auf ein selbstständiges Leben in der Gemeinschaft und auf eine berufliche Tätigkeit vor. Sonderpädagogisch ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer vermitteln eine ihren Schülerinnen und Schülern angemessene Bildung, Ausbildung und Erziehung. Förderpädagogische Maßnahmen, eine spezielle Ausstattung der Klassen- und Fachräume sowie die Klassenstärken ermöglichen in vielen Fällen  die  (Wieder-)eingliederung in andere allgemein bildende Schulen.

Auf der Grundlage ihres pädagogischen Konzepts und in Zusammenarbeit mit Schulen auch anderer Schularten können sich Förderschulen zu Förderzentren entwickeln. Förderschulen und Förderzentren stellen anderen Schulen ihre sonderpädagogische Kompetenz in Form von Beratungs- und Diagnostikleistungen sowie für die inklusive Unterrichtung zur Verfügung.

zurück zum Seitenanfang