Hauptinhalt

Aufnahme in die Schule

Ein Schulleiter empfängt eine Mutter mit ihrem Sohn in seinem Büro. © Fotolia.com

Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs

Wird bei einer Schülerin oder einem Schüler im Rahmen der Schulanmeldung oder während  seiner Unterrichtung an einer Regelschule ein sonderpädagogischer Förderbedarf vermutet, kann zunächst eine Beratung durch den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst (MSD ) der Förderschule des vermuteten Förderschwerpunktes in Anspruch genommen werden. Die Eltern sind über die Durchführung der Beratung und die beabsichtigten Maßnahmen zu informieren.

Erhärtet sich im Ergebnis der Beratung die Vermutung, kann das Landesamt für Schule und Bildung das Verfahren zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf einleiten. Dazu beauftragt sie den MSD.

Ermittlung des Förderbedarfs

Nachdem durch das Landesamt für Schule und Bildung das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs eingeleitet wurde, nimmt die Förderschule Kontakt mit den Eltern und der meldenden Schule auf. Um das Kind in seiner gewohnten Umgebung zu erleben, besucht die oder der diagnostizierende Lehrkörper es in seiner Schule bzw. in der Kindertageseinrichtung, sofern das Kind noch nicht eingeschult ist. Sie oder er beobachtet das Kind beim Lernen, Spielen und beim Umgang mit anderen Schülerinnen und Schülern. In Gesprächen mit den Eltern werden Ängste, Sorgen und Vorbehalte abgebaut. Schülerinnen und Schüler, bei denen ein Feststellungsverfahren eingeleitet wurde, können probeweise am Unterricht der Förderschule teilnehmen.

Das förderpädagogische Gutachten

Die Ergebnisse aus den Gesprächen, Beobachtungen, Tests, Hospitationen und Befragungen fließen in das förderpädagogische Gutachten ein. Das Gutachten des MSD macht entsprechende Fördervorschläge und trifft Aussagen dazu,

  • ob und wenn ja, in welchem Förderschwerpunkt sonderpädagogischer Förderbedarf besteht,
  • welcher weiterer Bildungsgang empfohlen wird,
  • ob eine inklusive Unterrichtung empfohlen wird.

Auf der Grundlage des förderpädagogischen Gutachtens des MSD stellt das Landesamt für Schule und Bildung den sonderpädagogischen Förderbedarf fest. Das Landesamt für Schule und Bildung berät die Eltern, in welcher Schulart und in welcher Schule dem individuellen Förderbedarf entsprochen werden kann.  

Anmeldung an  einer Schule

Die Eltern entscheiden im Ergebnis der Beratung, an welcher Schule sie ihr Kind anmelden.

zurück zum Seitenanfang