Säule II - Chancenbudget
Chancenbudget für bedarfsgerechte Lösungen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung
Die Chancenbudgets eröffnen den Startchancen-Schulen finanzielle Freiräume und ermöglichen bedarfsgerechte Lösungen, die den Gegebenheiten vor Ort Rechnung tragen. Die Chancenbudgets leisten einen Beitrag zur Schul- und Unterrichtsentwicklung und zur Stärkung der Schulentwicklungskapazität. Ziel ist es, eine leistungsfördernde sowie ungleichheits- und diversitätssensible Unterrichts- und Schulgestaltung zu unterstützen und entsprechende Professionalisierungsprozesse zu fördern. Die Chancenbudgets leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Chancengerechtigkeit in der schulischen Bildung. Sie sollen dazu beitragen, Bildungsmöglichkeiten und -erfolge sowie Zukunftsperspektiven stärker von der sozialen Herkunft zu entkoppeln.
Das Programm fördert Maßnahmen auf drei Ebenen:
- Auf Ebene der Schülerinnen und Schüler:
Im Mittelpunkt steht hier die Stärkung von Basiskompetenzen in den Fächern Deutsch und Mathematik, die Förderung der sozioemotionalen Kompetenzen sowie die Persönlichkeitsbildung. Grundlage bildet eine individuelle Diagnostik, die eine passgenaue, adaptive Förderung aller Schülerinnen und Schüler ermöglicht. - Auf der Ebene der Schulen:
Gefördert werden insbesondere Maßnahmen zur Professionalisierung aller pädagogisch tätigen Personen an den Startchancen-Schulen. Es geht um ihre Befähigung zu verbesserten Lehr- und Lernprozessen und zur persönlichkeitsförderlichen Begleitung der Schülerinnen und Schüler. Auch unterstützende Dienstleistungen bzw. Beratungs und Unterstützungsangebote können finanziert werden. Darüber hinaus ist es ein Ziel, die Startchancen-Schulen enger im jeweiligen Sozialraum zu verankern. So soll der Begegnungs- und Lernraum von Schülerinnen und Schülern ausgeweitet werden. Gleichzeitig wird eine stärkere schulübergreifende Zusammenarbeit angestrebt – sowohl zur Gestaltung gelingender Übergänge als auch zum gemeinsamen Erfahrungsaustausch. - Auf Ebene der Schulverwaltung:
Das Startchancen-Programm kann nur wirksam werden, wenn alle systemischen Akteure eng zusammen arbeiten. Dazu zählen etwa Schulträger, Schulaufsicht, Kommunen und Schulentwicklungsbegleitung. Entscheidend ist, dass sie gemeinsam auf die Zielerreichung des Programms hinarbeiten und ihre Maßnahmen miteinander abstimmen. Förderfähig sind daher auch Maßnahmen, die der Stärkung, Professionalisierung und Synchronisierung des Verwaltungs-, Unterstützungs- und Beratungssystems dienen.
Förderfähig sind Maßnahmen auf individueller Ebene (Schülerinnen und Schüler) und institutioneller Ebene (Schulen). Beispiele und Orientierung bietet die BLV-Anlage 3 - Orientierungspapier zur Verwendung des Chancenbudgets an den Startchancenschulen (siehe rechte Spalte).
Die Höhe der Zuwendung wird den teilnehmenden Schulen anteilig und individuell mitgeteilt.
Zum Ende eines jeden Schuljahres wird jährlich ein Entwicklungsgespräch mit den Schulleitungen der Startchancen-Schulen durchgeführt. Hierbei werden die Entwicklungsziele im Lichte der schulspezifischen Bedarfe konkretisiert und in einer Zielvereinbarung hinterlegt. Die Zielvereinbarung ist Voraussetzung der Ausreichung der Mittel aus dem Chancenbudget. Die im Programmverlauf fortzuführenden Zielvereinbarungsgespräche unterstützen die Auswahl der für die einzelnen Schulen geeigneten/notwendigen Maßnahmen und tragen zur Erreichung der Ziele des Startchancen-Programms bei. Die Prüfung der Zielvereinbarung und Freigabe der Mittel erfolgt über das Landesamt für Schule und Bildung (Servicestelle für besondere Bildungsangebote).