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Prüfungen für Dolmetscher und Übersetzer

Informationen aus der Abteilung 4/Referat 42 Dolmetscher- und Übersetzerprüfungen des Landesamtes für Schule und Bildung - Standort Leipzig

Es werden durchgeführt:

die Abnahme von Prüfungen für Dolmetscher oder Übersetzer zum Nachweis der fachlichen Eignung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 4 Sächsisches Dolmetschergesetz gemäß Sächsischer Dolmetscherprüfungsverordnung (SächsDolmPrüfVO) vom 04.10.2021

Die schriftliche Prüfung wird in der Regel Ende Juli/Anfang August (3 Tage), die mündliche Prüfung im Herbst/Winter (1 Tag) in Leipzig durchgeführt.

Es werden Prüfungen in den Sprachen Arabisch, Bosnisch, Bulgarisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Spanisch, Tschechisch, Ukrainisch, Ungarisch und Vietnamesisch durchgeführt, sofern eine angemessene Zahl von Bewerbern die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt und geeignete Prüfer zur Verfügung stehen.

Das Anmeldeformular und das Merkblatt mit Informationen über Zulassungsvoraussetzungen, einzureichende Unterlagen, Prüfungsanforderungen und Prüfungsbedingungen sowie die Gebühren stehen als pdf-Dokumente im Downloadbereich zur Verfügung.

Anträge können jedes Jahr ab dem 01. Januar eingereicht werden.
Letzter Termin für die Einreichung der Antragsunterlagen zur Teilnahme an der Prüfung ist jeweils der 30. April!

Sind die personellen Kapazitäten ausgeschöpft, kann auch bereits vor dem 30. April die Annahme von Anträgen in den betreffenden Sprachen ausgesetzt werden (§ 6 Abs. 1 Satz 2 SächsDolmPrüfVO).

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