Anerkennung von Abschlüssen
Die Bewertung bzw. Anerkennung schulischer und beruflicher Qualifikationen, die
- im Ausland
- in der ehemaligen DDR
erworben wurden, wird für den Freistaat im Landesamt für Schule und Bildung vorgenommen.
Dies betrifft im Wesentlichen folgende Anerkennungen:
- Anerkennung von schulischen Abschlüssen
- Anerkennung von Lehramtsabschlüssen
- Anerkennung von Qualifikationen für Seiteneinsteiger
- Anerkennung von Qualifikationen für landesrechtlich geregelte Berufe in Zuständigkeit des Sächsischen Kultusministeriums
Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse:
E-Mail für Anfragen: anerkennung-schulabschluesse-ausland@lasub.smk.sachsen.de
Servicetelefonnummern:
Allgemeine Anfragen / Fragen zum Erstantrag:
0351 8439-874
Sachbearbeiter für Europa:
0351 8439-871
Sachbearbeiter für Ukraine:
03591 621-522
Sachbearbeiter für Afrika, Amerika, Australien, Neuseeland, England, Irland, International Baccalaureate (IB):
0351 8439-873
Sachbearbeiter für Asien:
0351 8439-876
Sachbearbeiter für Syrien, Vietnam, sowie einige Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion:
0351 8439-878
Anerkennung ausländischer Lehrerbildungsabschlüsse:
E-Mail für Anfragen: anerkennung-lehrer-ausland@lasub.smk.sachsen.de
Allgemeine Anfragen / Anfragen zum Erstantrag:
03591 621-523
Servicetelefonnummern:
0351 8439-872
0351 8439-875
Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse:
E-Mail für Anfragen: anerkennung-beruf-ausland@lasub.smk.sachsen.de
Servicetelefonnummer:
03591 621-522
Hinweis:
Nutzen Sie für die Zusendung elektronisch signierter Dokumente zu Ihrem Antrag ausschließlich diesen Zugang: poststelle@lasub.smk-sachsen.de-mail.de
Elektronische Signatur / Unterschrift – wie kann ich elektronisch unterschreiben?
Um das Unterschriftenerfordernis auch bei elektronischer Antragstellung erfüllen zu können, ist eine qualifizierte elektronische Signatur nötig. Nur dadurch kann die sichere Identitätsfeststellung des Absenders gewährleistet werden.
Ihr Antrag sowie die notwendigen Erklärungen erfordern Ihre eigenhändige Unterschrift. Ihr Antragsformular muss nach deutschem Recht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein, um als unterschrieben zu gelten. Dafür benötigen Sie ein entsprechendes Programm. Elektronische Signaturen können Sie erwerben bei:
Vertrauensdiensteanbietern (lt. Verzeichnis der Bundesnetzagentur) oder
der Bundesdruckerei (für Bürgerinnen und Bürger mit neuem Personalausweis/nPA oder elektronischem Aufenthaltstitel)