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Dauerhaft im Kernteam einer Schule tätig

Allgemeine Schulassistenz

Schulassistentinnen und Schulassistenten unterstützen die Lehrkräfte einer Schule im schulischen Alltag. Sie führen Aufsichten, betreuen Hausaufgaben und bieten außerunterrichtlich Förder- und Vertiefungsmöglichkeiten an. In der Ausprägung als Sprach- und Integrationsmittlung unterstützen sie die Integration von Schülerinnen und Schülern, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist.

Pädagogische Schulassistenz

Aufgaben, die der Zuständigkeit des Landes unterliegen und der Unterstützung des Lehrerpersonals im pädagogischen Bereich dienen, u.a.:

  • Hausaufgabenbetreuung
  • Aufsichtsführung, Begleitung der Klasse im gesamten Tagesablauf sowie bei Klassen- und Tagesausflügen, Betreuung der Schülerschaft in den Pausen, Prüfung der Anwesenheit
  • Erledigung organisatorischer Aufgaben (Dokumentation von Erziehungsmaßnahmen, organisatorische und logistische Vor- und Nachbereitung von Fachkonferenzen und Prüfungen, Erstellung von Protokollen, Projektplanungen, Vorbereitung der Klassen- und Notenbücher)
  • Abstimmungen mit dem Jugendamt oder der Jugendhilfe
  • Tätigkeit als Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler vor Ort
  • Unterstützung der Lehrkräfte bei der Elternarbeit (Organisatorische und logistische Vor- und Nachbereitung von Elternabenden)
  • Vertiefungs- und Förderangebote außerhalb bzw. in Ergänzung zur Stundentafel
  • Abstimmung und Vernetzung mit Anbietern des externen Unterstützungssystems

Sprach- und Integrationsmittlung

Aufgaben, die der Unterstützung der Integration von Schülerinnen und Schüler, deren Herkunftssprach nicht oder nicht ausschließlich Deutsch ist, und der Förderung kultureller und sprachlicher Vielfalt als Normalität an Schule dienen, u.a.:

  • Unterstützung der Betreuungslehrkräfte bei der Schaffung einer Verständnis- und Vertrauensbasis zwischen Elternhaus und Schule und der fortlaufenden Elternarbeit
  • Unterstützung und Begleitung bei individuellen Maßnahmen der schulischen Integration (z.B. Vorbereitung des Besuchs der Regelklassen)
  • ggf. Erteilung von herkunftssprachlichem Unterricht, Unterstützung der Betreuungslehrkräfte bei der Netzwerkarbeit und Kooperation mit außerschulischen Partnern
  • Unterstützung und Durchführung von integrationsfördernden Maßnahmen und Projekten für die gesamte Schülerschaft
  • Durchführung bzw. Unterstützung von integrationsfördernden Ganztagsangeboten

Einsatzort

Schulassistentinnen und Schulassistenten können an allen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen eingesetzt werden.

Zuständigkeit/Trägerschaft

Sächsisches Staatsministerium für Kultus

Qualifikation

Je nach zu erfüllender Aufgabe bzw. Bedarf der Schule pädagogischer Abschluss oder hinreichende Berufserfahrung im pädagogischen Bereich

Weitere Informationen und Kontaktdaten

Schulverwaltungsassistenz

Schulverwaltungsassistentinnen und Schulverwaltungsassistenten unterstützen Schulleitungen bei administrativen und organisatorischen Aufgaben.

Aufgaben

Nur verwaltungsbezogene Aufgaben, die der Zuständigkeit des Landes unterliegen, u.a.: 

  • Unterstützung der Schulleitung bei der Organisation des Unterrichts und schulischer Veranstaltungen
  • Erstellung von Statistiken
  • Vorbereitung, Organisation von Schulkonferenzen, Beratungsgesprächen
  • Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit
  • Koordination der Schülerbeförderung, soweit nicht dem Schulträger obliegend
  • Mitwirkung bei der Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln
  • Unterstützung der Schulleitung bei der Personalverwaltung und -entwicklung
  • Pflege der Schulhomepage
  • Organisatorische Unterstützung bei der Begleitung und Durchführung von Schülerwettbewerben, Veranstaltungen
  • Unterstützung bei PITKO-Angelegenheiten Betreuung der Schulbibliothek
  • Strahlenschutzbeauftragter, Sicherheitsbeauftragter

Einsatzort

Schulverwaltungsassistentinnen und –assistenten können an allen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen eingesetzt werden

Zuständigkeit/Trägerschaft

Sächsisches Staatsministerium für Kultus

Qualifikation

Laufbahnbefähigung für die erste Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 bzw. zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1 des allgemeinen Verwaltungsdienstes/mit Bachelor- oder entsprechendem Diplomgrad abgeschlossenes Fachhochschulstudium in der Allgemeinen Verwaltung oder Abschluss als Verwaltungsfachwirtin/-fachwirt, Verwaltungsfachangestellte/-angestellter, Kauffrau/-mann für Büromanagement

Weitere Informationen und Kontaktdaten

Pädagogische Fachkräfte im Unterricht

Pädagogische Fachkräfte im Unterricht unterstützen Lehrerinnen und Lehrer an Förderschulen in Klassen mit den Förderschwerpunkten Sehen, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung oder emotionale und soziale Entwicklung sowie mit dem Förderschwerpunkt Lernen.

Aufgaben

  • Durchführen von einzel- und gruppenunterrichtlichen Maßnahmen der sonderpädagogischen Förderung in Abstimmung mit der zuständigen Lehrkraft
  • Festigen und Wiederholen von Lerninhalten
  • Unterstützen der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts und im Planen individueller Fördermaßnahmen
  • Mitwirken beim Erstellen von Berichten, Förderplänen, Gutachten, Beurteilungen, Zeugnissen und beim Planen und Durchführen von Veranstaltungen, die der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages dienen
  • Kommunikation mit den Eltern, Behörden und Institutionen
  • Begleiten zu außerschulischen Lernorten
  • Anleiten, Helfen und Übernehmen von Tätigkeiten der Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Selbstversorgung
  • Pädagogische Zusammenarbeit mit Lehrerkräften: Absprachen, Teamberatungen, Konferenzen etc.

Einsatzort

Förderschulen

Zuständigkeit/Trägerschaft

Sächsisches Staatsministerium für Kultus

Qualifikation    

Sozial- oder heilpädagogische oder therapeutische Berufsqualifikation (z. B. Erzieherinnen und Erzieher, Heilerziehungspflegerinnen und –pfleger, Krankenpflegerinnen und –pfleger).

Weitere Informationen und Kontaktdaten

Schulsozialarbeit

Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter unterstützen und begleiten den Erziehungs- und Bildungsprozess von Schülerinnen und Schülern. Sie bemühen sich um den Ausgleich von Bildungsbenachteiligungen und arbeiten mit anderen Bildungsakteuren zusammen.

Aufgaben

  • Offenheit für alle Schülerinnen und Schüler einer Schule
  • Sozialpädagogische Gruppenarbeit
  • Einzelfallhilfe für
    • Schüler und Schülerinnen in Form von Beratung, Hilfe und Unterstützung
    • Eltern in Form von Beratung, u.a. in Fällen von Erziehungsfragen und Schulschwierigkeiten
    • Lehrkräfte in Form von Beratung bei schulischen und außerschulischen Problemlagen
  • Unterstützung der Schule in Konfliktsituationen

Einsatzort    

Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter können an allen allgemeinbildenden Schulen eingesetzt werden.

Zuständigkeit/Trägerschaft

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Träger der öffentlichen Jugendhilfe

Qualifikation    

Pädagogische Kompetenzen (z. B. Dipl.-Sozialpädagogin/-pädagoge, Dipl.-Pädagogin/Pädagoge, Dipl.-Soziologin/Soziologe, Dipl.-Erziehungswissenschaftlerin/-wissenschaftler etc.)

Weitere Informationen und Kontakten

Praxisberatung

Praxisberaterinnen und Praxisberater unterstützen die individuelle und passgenaue berufliche Orientierung von Schülerinnen und Schülern

Aufgaben

  • Durchführung eines Potenzialanalyseverfahrens in Klassenstufe 7
  • Umsetzung von Berufsorientierungs-Modulen in Klassenstufe 8
  • Erstellen des individuellen BO-Entwicklungsplanes als Grundlage für die Schülerin/den Schüler beim Übergang zur Berufsberaterin/zum Berufsberater am Ende der Klassenstufe 8
  • Zusammenarbeit mit Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrkräften, Unternehmen, Berufsberaterinnen und –beratern
  • Führen von Einzelgesprächen mit Schülerinnen, Schülern und Eltern zum möglichen BO-Weg

Einsatzort

Praxisberaterinnen und Praxisberater werden in Oberschulen in öffentlicher und privater Trägerschaft eingesetzt

Zuständigkeit/Trägerschaft

Sächsisches Staatsministerium für Kultus und Bundeagentur für Arbeit Regionaldirektion Sachsen (und Bildungsträger mit einer AZAV-Zertifizierung)

Qualifikation

  •  Hochschul- oder Fachhochschulabschluss, insbesondere in den Bereichen Pädagogik, Sozialpädagogik/-arbeit oder Erziehungswissenschaften,
  • Qualifikation als Meisterin/Meister, Technikerin/Techniker oder Fachwirtin/Fachwirt mit Ausbildereignungsprüfung,
  • Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung, Ausbildereignungsprüfung und nachweislich mindestens fünfjähriger Berufserfahrung

Weitere Informationen und Kontakte 

Inklusionsassistenz

Inklusionsassistentinnen und Inklusionsassistenten  begleiten Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf, fördern Maßnahmen, um sonderpädagogischen Förderbedarf zu verhindern und unterstützen Inklusionsprozesse an den Schulen.

Aufgaben

  • Förderung und Begleitung zur frühzeitigen Identifizierung von verhaltens- und leistungsbezogenen Besonderheiten, die vom altersgemäßen Entwicklungsstand abweichen sowie Maßnahmen der frühzeitigen Prävention
  • Maßnahmen zur Lernförderung und zur Entwicklung von Lernkompetenz, z. B. durch Unterstützung und Hilfestellung bei der Bewältigung unterrichtlicher Aufgabenstellungen und dem Einsatz von Lernmaterialien
  • Abstimmung mit weiteren Akteuren, um die Pass- und Anschlussfähigkeit der unterstützenden Maßnahmen zu gewährleisten
  • Erstellung von Zuarbeiten für Lehrkräfte sowie Teilnahme an Beratungen mit externen Partnern in Absprache mit der jeweiligen Lehrkraft/Schulleitung

Einsatzort

Inklusionsassistentinnen und –assistenten werden an Schulen, die sich an dem Projekt beteiligen, eingesetzt

Zuständigkeit/Trägerschaft

Sächsisches Staatsministerium für Kultus und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe

Qualifikation

Abschluss mindestens auf Fachschulniveau im sozialen und/oder pädagogischen Bereich (z. B. Erzieherin/Erzieher, Heilerziehungspflegerin/-pfleger, Heilpädagogin/-pädagoge etc.) oder pädagogischer Hochschulabschluss

Weitere Informationen und Kontakte  

Sozialpädagogische Betreuung im Berufsvorbereitungsjahr

Sozialpädagogische Betreuerinnen und Betreuer im Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) unterstützen Schülerinnen und Schüler, die den Hauptschulabschluss nachholen und die Ausbildungsreife erlangen wollen.

Aufgaben

Betreuung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen erfolgt vor allem als Einzelfallarbeit z.B.

  • Begleitung im BVJ
  • Vermittlung von externen Beratungsangeboten etc.,

aber auch als Gruppenangebot z.B.

  • in Form von Projektarbeit

Einsatzort

Berufsschulzentren; Berufsvorbereitungsjahr

Zuständigkeit/Trägerschaft

Sächsisches Staatsministerium für Kultus

Qualifikation

Dipl.-Sozialpädagogin/-pädagoge, Dipl.-Pädagogin/Pädagoge, Dipl.-Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter etc.

Weitere Informationen

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