Einzelfallbezogene Unterstützungsangebote
Integrationshilfe - Schulbegleitung
Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter helfen Schülerinnen und Schülern mit seelischen, körperlichen, geistigen oder Sinnesbehinderungen in ihrem Schulalltag und im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht
Aufgaben
In Abgrenzung vom jeweiligen Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule: Hilfen zur Schulbildung einschließlich heilpädagogischer und sonstiger Maßnahmen, wenn sie erforderlich und geeignet sind, den Schulbesuch zu ermöglichen oder zu erleichtern.
z.B.:
- Begleitung auf dem Schulweg
- Beaufsichtigung während der Unterrichtszeiten
- Unterstützung bei der Verwendung von Arbeitsmaterialien
- einfache Handreichungen während des Unterrichts oder Bedienung von Geräten usw.
- Hilfestellung bei der Einnahme von Pausenmahlzeiten
- Hilfe zur Abwehr von Gefahrenmomenten
- etc.
Einsatzort
Schulbegleiterinnen und –begleiter unterstützen Schülerinnen und Schüler aller Schularten
Zuständigkeit/Trägerschaft
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie Träger der Eingliederungshilfe
Qualifikation
je nach konkreter Bedarfslage: grundlegende fachliche Kompetenzen in den Bereichen Heilpädagogik, Therapie oder Grundpflege sowie ein hohes Maß an persönlicher Eignung
Berufseinstiegsbegleitung
Berufseinstiegsbegleiterinnen und -begleiter betreuen Schülerinnen und Schüler an Oberschulen, deren Hauptschulabschluss gefährdet ist oder mit einem Förderschwerpunkt Lernen ab der achten Klassen bis ein halbes Jahr nach dem Verlassen der Schule
Aufgaben
Unterstützung beim/bei der
- Erreichen des Hauptschulabschlusses bzw. eines gleichgestellten Hauptschulabschlusses
- Erreichen des erfolgreichen Abschlusses im Förderschwerpunkt Lernen
- Beruflichen Orientierung und Berufswahl
- Ausbildungsplatzsuche
- Begleitung in Übergangszeiten zwischen Schule und Berufsausbildung und zukünftig konsequentere Sicherstellung der weiteren Betreuung (bei Bedarf) nach Auslaufen der Betreuungszeit durch Berufseinstiegsbegleiterin bzw. -begleiter
- Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses (u.a. Konfliktbewältigung, Verhaltenstraining, Suchtprävention)
- Elternarbeit
- soziale Netzwerkarbeit
Einsatzort
Oberschulen und Förderschulen
Zuständigkeit/Trägerschaft
Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit und das Sächsische Staatsministerium für Kultus
Qualifikation
Berufs- oder Studienabschluss, Berufserfahrung mit der Zielgruppe, Ausbildungserfahrung bzw. Führungserfahrung (z. B. Dipl.-Sozialpädagogin/Dipl.-Sozialpädagoge, Dipl.-Pädagogin/Dipl.-Pädagoge, Meisterin/Meister, Technikerin/Techniker, Fachwirtin/Fachwirt mit Ausbildereignungsprüfung bzw. Berufserfahrung mit der Zielgruppe)