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Einzelfallbezogene Unterstützungsangebote

Integrationshilfe - Schulbegleitung

Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter helfen Schülerinnen und Schülern mit seelischen, körperlichen, geistigen oder Sinnesbehinderungen in ihrem Schulalltag und im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht

Aufgaben

In Abgrenzung vom jeweiligen Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule: Hilfen zur Schulbildung einschließlich heilpädagogischer und sonstiger Maßnahmen, wenn sie erforderlich und geeignet sind, den Schulbesuch zu ermöglichen oder zu erleichtern.
z.B.:

  • Begleitung auf dem Schulweg
  • Beaufsichtigung während der Unterrichtszeiten
  • Unterstützung bei der Verwendung von Arbeitsmaterialien
  • einfache Handreichungen während des Unterrichts oder Bedienung von Geräten usw.
  • Hilfestellung bei der Einnahme von Pausenmahlzeiten
  • Hilfe zur Abwehr von Gefahrenmomenten
  • etc.

Einsatzort 

Schulbegleiterinnen und –begleiter unterstützen Schülerinnen und Schüler aller Schularten

Zuständigkeit/Trägerschaft

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie Träger der Eingliederungshilfe

Qualifikation

je nach konkreter Bedarfslage: grundlegende fachliche Kompetenzen in den Bereichen Heilpädagogik, Therapie oder Grundpflege sowie ein hohes Maß an persönlicher Eignung

Berufseinstiegsbegleitung

Berufseinstiegsbegleiterinnen und -begleiter betreuen Schülerinnen und Schüler an Oberschulen, deren Hauptschulabschluss gefährdet ist oder mit einem Förderschwerpunkt Lernen ab der achten Klassen bis ein halbes Jahr nach dem Verlassen der Schule

Aufgaben

Unterstützung beim/bei der

  • Erreichen des Hauptschulabschlusses bzw. eines gleichgestellten Hauptschulabschlusses
  • Erreichen des erfolgreichen Abschlusses im Förderschwerpunkt Lernen
  • Beruflichen Orientierung und Berufswahl
  • Ausbildungsplatzsuche
  • Begleitung in Übergangszeiten zwischen Schule und Berufsausbildung und zukünftig konsequentere Sicherstellung der weiteren Betreuung (bei Bedarf) nach Auslaufen der Betreuungszeit durch Berufseinstiegsbegleiterin bzw. -begleiter
  • Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses (u.a. Konfliktbewältigung, Verhaltenstraining, Suchtprävention)
  • Elternarbeit
  • soziale Netzwerkarbeit

Einsatzort

Oberschulen und Förderschulen

Zuständigkeit/Trägerschaft

Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit und das Sächsische Staatsministerium für Kultus

Qualifikation

Berufs- oder Studienabschluss, Berufserfahrung mit der Zielgruppe, Ausbildungserfahrung bzw. Führungserfahrung (z. B. Dipl.-Sozialpädagogin/Dipl.-Sozialpädagoge, Dipl.-Pädagogin/Dipl.-Pädagoge, Meisterin/Meister, Technikerin/Techniker, Fachwirtin/Fachwirt mit Ausbildereignungsprüfung bzw. Berufserfahrung mit der Zielgruppe)

Weitere Informationen und Kontakte

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