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Berufliche Bildung von Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf

Vorrangiges Ziel ist es, alle Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu einem berufsqualifizierenden Abschluss zu führen und damit eine Eingliederung in die Berufs- und Arbeitswelt zu sichern. Dabei stehen diesen Jugendlichen bei Erfüllung der entsprechenden Aufnahmevoraussetzungen die gleichen Wege der beruflichen Ausbildung offen wie für Jugendliche ohne sonderpädagogischen Förderbedarf.

Darüber hinaus haben alle Jugendlichen mit speziellen Bedürfnissen auch die Möglichkeit, durch den erfolgreichen Besuch einer Fachoberschule die Fachhochschulreife oder eines Beruflichen Gymnasiums die allgemeine Hochschulreife (Abitur) zu erwerben.

Im Vordergrund steht dabei die inklusive Unterrichtung der Jugendlichen mit sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsam in einer Klasse mit den Jugendlichen ohne sonderpädagogischem Förderbedarf. Zur Unterstützung bei der schulischen Ausbildung und bei den Prüfungen können Nachteilsausgleiche gewährt werden.

Ist die inklusive Unterrichtung wegen der Art und Schwere der Behinderung nicht geeignet, das Ausbildungsziel zu erreichen, können weitere Möglichkeiten der Berufsausbildung bzw. spezielle Maßnahmen der Vorbereitung auf eine berufliche Ausbildung genutzt werden.

Die Jugendlichen lernen hier in ausschließlich nur für sie eingerichteten Klassen. Eine Förderung in kleinen Klassen durch speziell ausgebildete Lehrkräfte gewährleistet eine optimale Ausbildung für die Bedürfnisse dieser Jugendlichen.

Die Ausbildung kann in

  • anerkannten Ausbildungsberufen,
  • anerkannten Ausbildungsberufen in gestreckter Form oder
  • Berufen nach § 66 des Berufsbildungsgesetzes bzw. § 42r der Handwerksordnung (Fachpraktikerausbildung)

erfolgen.

Diese dauert zwischen zwei und dreieinhalb Jahren und endet in der Regel mit einer Prüfung vor der zuständigen Stelle (zum Beispiel Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer). Mit Bestehen der Prüfung darf die entsprechende Berufsbezeichnung geführt werden. Schülerinnen und Schülern, die noch keinen Hauptschulabschluss erhalten haben, wird bei einem erfolgreichen Abschluss der Berufsschule im Abschlusszeugnis bestätigt, dass sie einen Bildungsstand erreicht haben, der dem erfolgreichen Besuch der Oberschule mit Hauptschulabschluss entspricht. Schülerinnen und Schülern mit Hauptschulabschluss kann bei entsprechenden Leistungen der mittlere Schulabschluss zuerkannt werden.

Voraussetzung für die Aufnahme dieser speziellen beruflichen Ausbildung ist die Vermittlung durch ein Reha-Team der Agentur für Arbeit. Dieses und das Sächsische Landesamt für Schule und Bildung informieren gern über die Möglichkeiten der Berufsausbildung, die auf den festgestellten sonderpädagogischen Förderschwerpunkt sowie auf die Interessen und Neigungen der Jugendlichen abgestimmt sind.

Die Agentur für Arbeit bietet behinderten Jugendlichen besondere Bildungsmaßnahmen an, um sie auf eine Berufsausbildung vorzubereiten. Die Jugendlichen werden auf einen anerkannten Ausbildungsberuf oder auf eine ihren individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten entsprechende Berufsausbildung vorbereitet. Sie erhalten an einem Tag pro Woche Berufsschulunterricht.

Schulstandorte für eine Berufsausbildung

Mit einer Abfrage in der sächsischen Schuldatenbank – Schulporträt erhalten Sie einen ersten Überblick über die Vielfalt der Ausbildungsangebote und die entsprechenden Schulen.

Die für das jeweilige Schuljahr gültigen öffentlichen und privaten Schulstandorte finden Sie in der aktuellen Fassung der Liste der besonderen Berufsschulklassen für die Berufsausbildung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf.

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