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Aufnahme in die Schule

Anmeldung

Ort und Zeit der Schulanmeldung geben die Städte und Gemeinden in Abstimmung mit den Schulleitungen der Grundschulen im Mai eines jeden Jahres bekannt. Die Anmeldungen sollen im Zeitraum vom 1. August bis zum 15. September im Jahr vor der Einschulung stattfinden.

Kinder, die bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, müssen zu diesen Terminen angemeldet werden. Sie werden dann zum Schuljahresbeginn schulpflichtig. Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern zum Anfang des Schuljahres in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand besitzen.

Schulaufnahmeuntersuchung

Die Schulaufnahmeuntersuchung ist eine verbindliche Untersuchung, die durch den Kinder- und Jugendarzt des öffentlichen Gesundheitsdienstes durchgeführt wird. Die Termine werden zur Schulanmeldung bekannt gegeben. Die Anwesenheit eines Elternteils ist erforderlich.

Zurückstellung

Die Zurückstellung vom Schulbesuch um ein Jahr soll die Ausnahme sein – etwa bei Kindern, die bei Beginn der Schulpflicht geistig, körperlich bzw. sozial-emotional nicht genügend entwickelt sind. Die Zurückstellung soll nur erfolgen, wenn es keine Anhaltspunkte für sonderpädagogischen Förderbedarf gibt.

Im Fall einer Zurückstellung vereinbart die Schulleitung mit den Eltern und den pädagogischen Fachkräften im Kindergarten geeignete Fördermaßnahmen.

Aufnahme

Alle schulpflichtigen Kinder werden in die Klassenstufe 1 aufgenommen. Die Entscheidung trifft die Schulleitung.
Sie teilt den Eltern im Mai/Juni vor Schulbeginn die Entscheidung in einem Aufnahmebescheid mit.
Die feierliche Schulaufnahme findet am Sonnabend vor Beginn des neuen Schuljahres statt.

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