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IT-Administration

IT-Administrations-Förderverordnung (Zusatzvereinbarung »Administration« zum DigitalPakt Schule)

Bund und Länder haben in den zurückliegenden Monaten durch die Bereitstellung von Fördermitteln im Rahmen des DigitalPaktes Verbesserungen der digitalen schulischen Infrastrukturen für digitales Lernen forciert. Durch diese Maßnahmen stieg gleichzeitig die Anforderung an den technischen Support vor Ort. Bund und Länder haben sich daher mit der Zusatzvereinbarung »Administration« darauf geeinigt, auch die Aus- und Weiterbildung sowie die Finanzierung von IT-Administratorinnen und Administratoren für die schulische IT-Infrastruktur zu fördern.

Der Freistaat Sachsen setzt die Zusatzvereinbarung durch die IT-Administrations-Förderverordnung um.

Für jeden Schulträger im Freistaat Sachsen steht auch hier ein Schulträgerbudget zur Verfügung.

Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). Anträge werden seit dem 1. Juli 2021 im elektronischen Förderportal der SAB gestellt. Diese hat Informationen zum Antragsverfahren auf ihrer Internetseite zusammengestellt. Hier ist auch die Budgetliste zu finden.

Hinweis gemäß § 44a SäHO:

Die Mittel werden auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes zur Verfügung gestellt.

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