Antragstellung
Sächsische Ganztagsangebotsverordnung – SächsGTAVO
Die SächsGTAVO wurde überarbeitet und am 21. Januar 2019 im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht. Das bewährte, einfache, pauschalierte Verfahren wird fortgesetzt.
Die Anträge auf Gewährung der Zuweisung müssen bei der Sächsischen Aufbaubank eingereicht werden. Unter nebenstehendem Link können das neue Antragsformular sowie entsprechende Hinweise heruntergeladen werden. Das Formular ist zwingend zu benutzen. Es muss ausgedruckt und sowohl vom Schulleiter als auch vom Antragsteller unterschrieben werden. Schulträger oder Schulfördervereine von Grundschulen, Oberschulen, Förderschulen und Gymnasien in öffentlicher und freier Trägerschaft, die die Mindestanforderungen nach § 2 und § 3 der SächsGTAVO erfüllen, können bis zum 28.02. des jeweiligen Jahres einen Antrag auf Gewährung von Zuweisungen für das kommende Schuljahr stellen.
Wenn Fördervereine den Antrag stellen wollen, benötigen sie eine formlose Einverständniserklärung des Schulträgers.
Die Höhe der Zuweisungen je Schule setzt sich zusammen aus der Schülerpauschale, dem Sockelbetrag und der Zusatzpauschale für Oberschulen und Förderschulen. Oberschulen, Förderschulen und Gymnasien, welche über einen Schulklub verfügen, können zusätzlich eine Pauschale von bis zu 10.000 Euro erhalten, wenn eine Kofinanzierung mindestens in Höhe von 50 Prozent erbracht wird.
Oualitätsrahmen Ganztagsangebote und Fachempfehlung
Für die Erarbeitung und Evaluation ihrer Ganztagsangebote sollen die Schulen den Qualitätsrahmen und die Fachempfehlung zu Grunde legen. Darin werden pädagogisch-inhaltliche und organisatorisch-strukturelle Aspekte benannt, die der Qualitätssicherung und –entwicklung dienen.