Fachschule, Fachbereich Sozialwesen
Fachschule für Sozialwesen
Die Weiterbildung an den Fachschulen mit dem Fachbereich Sozialwesen kann in folgenden Richtungen absolviert werden: Heilerziehungspflege, Heilpädagogik und Sozialpädagogik.
Aufnahmevoraussetzungen und Berufsabschlüsse
Aufnahmevoraussetzung sind der Realschul- sowie ein Berufsabschluss und gegebenenfalls der Nachweis einer beruflichen Tätigkeit. Die konkreten Aufnahmebedingungen hängen von der gewählten Fachrichtung ab.
Die Aufnahme muss schriftlich bei der ausgewählten Schule beantragt werden, ergänzt durch die entsprechenden Unterlagen. Die Bewerbungsfrist ist in der jeweiligen Schule, den Standorten des Landesamtes für Schule und Bildung oder den Berufsinformationszentren der Agenturen für Arbeit zu erfahren. Sind in einem Bildungsgang mehr Bewerber als Plätze vorhanden, führt der Schulleiter ein Auswahlverfahren durch. Die Aufnahmeentscheidung wird schriftlich mitgeteilt. Innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des positiven Bescheides muss schriftlich bestätigt werden, dass die Ausbildung begonnen wird.
Die Ausbildung dauert zwei oder drei Jahre. Es gibt folgende Abschlüsse:
- Staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfleger/in
- Staatlich anerkannte/r Heilpädagoge/Heilpädagogin
- Staatlich anerkannte/r Erzieher/in
Schulstandorte für die Fachschule Sozialwesen
Die Schulstandorte gehen aus der Übersicht »Berufliche Weiterbildung - Schulstandorte mit Fachschulen« hevor. Auch in der sächsischen Schuldatenbank können Sie die Schulen abfragen, welche die einzelnen Bildungsgänge anbieten.