Anerkennung von Abschlüssen
Die Bewertung bzw. Anerkennung schulischer und beruflicher Qualifikationen, die
- im Ausland
- in anderen Bundesländern
- in der ehemaligen DDR
erworben wurden, wird für den Freistaat im Landesamt für Schule und Bildung vorgenommen.
Dies betrifft im Wesentlichen folgende Anerkennungen:
- Anerkennung von schulischen Abschlüssen
- Anerkennung von Lehramtsabschlüssen
- Anerkennung von Qualifikationen für Seiteneinsteiger
- Anerkennung von Qualifikationen für landesrechtlich geregelte Berufe in Zuständigkeit des Sächsischen Kultusministeriums
Landesamt für Schule und Bildung
Zeugnisanerkennungsstelle
Besucheradresse:
Dresdner Straße 78c
01445 RadebeulÖffnungszeiten:
Persönliche Sprechzeit am Standort Radebeul
nur nach vorheriger TerminvereinbarungPostanschrift:
Landesamt für Schule und Bildung
Standort Dresden
Postfach 230 120
01111 DresdenE-Mail:
poststelle-d@lasub.smk.sachsen.deS/MIME-Zertifikate (öffentlicher Schlüssel)
Um eine verschlüsselte E-Mail zu senden, verwenden Sie bitte dieses S/MIME-Zertifikat.
Alle angegebenen E-Mail-Adressen sind für die Zusendung verschlüsselter Nachrichten sowie elektronisch signierter Dokumente geeignet.https://www.lasub.smk.sachsen.de/dresden-3963.html
Anerkennung ausländischer schulischer Abschlüsse:
E-Mail für Anfragen:
zastsax-d@lasub.smk.sachsen.de
- Herr Maschek, Tel. 0351 8324 455
- Frau Büch, Tel. 0351 8324 481
Anerkennung ausländischer Lehrerbildungsabschlüsse:
E-Mail für Anfragen:
anerkennung-lehrer-d@lasub.smk.sachsen.de
- Frau Kühnemund, Tel. 0351 8324 389
- Herr Clausnitzer, Tel. 0351 8324 386
- Frau Kirsten, Tel. 0351 8324 321
Anerkennung ausländischer beruflicher Abschlüsse:
E-Mail für Anfragen:
anerkennung-beruf-ausland-d@lasub.smk.sachsen.de
- Frau Fuhrland, Tel. 0351 8324 362
Nutzen Sie für die Zusendung elektronisch signierter Dokumente zu Ihrem Antrag ausschließlich diesen Zugang:
poststelle@lasub.smk-sachsen.de-mail.de
Elektronische Signatur / Unterschrift – wie kann ich elektronisch unterschreiben?
Um das Unterschriftenerfordernis auch bei elektronischer Antragstellung erfüllen zu können, ist eine qualifizierte elektronische Signatur nötig. Nur dadurch kann die sichere Identitätsfeststellung des Absenders gewährleistet werden.
Ihr Antrag sowie die notwendigen Erklärungen erfordern Ihre eigenhändige Unterschrift. Ihr Antragsformular muss nach deutschem Recht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein, um als unterschrieben zu gelten. Dafür benötigen Sie ein entsprechendes Programm. Elektronische Signaturen können Sie erwerben bei:
- Vertrauensdiensteanbietern (lt. Verzeichnis der Bundesnetzagentur) oder
- der Bundesdruckerei (für Bürger mit neuem Personalausweis/nPA oder elektronischem Aufenthaltstitel)