Rechtliche Grundlagen
Rechtsvorschriften im Freistaat Sachsen
Für jedes privat- und verwaltungsrechtliche Handeln ist ein zwingend einzuhaltender rechtlicher Rahmen vorgegeben. Die Bürger und die Verwaltung sind an die Regelungen des Gesetzgebers gebunden. Behördliche Entscheidungen dürfen damit nicht gegen Gesetze verstoßen, sondern müssen stets auf deren Grundlage basieren.
Gesetze
Die Verfassung des Freistaates Sachsen ist dabei von höchstem Rang und bildet die rechtliche Grundordnung des Freistaates Sachsen. Gesetze des Freistaates Sachsen werden vom Sächsischen Landtag beschlossen und sind Grundlage rechtsstaatlichen Handelns.
Für den Bildungsbereich sind bedeutsam:
Rechtsverordnungen
Rechtsverordnungen sind der Verfassung nachrangige, auf einer gesetzlichen Grundlage beruhende Rechtsnormen, die für die Verwaltung und den Bürgern verbindlich sind. Dazu gehören beispielsweise:
- Schulordnungen der einzelnen Schularten:
- Schulordnung Grundschulen
- Schulordnung Förderschulen
- Schulordnung Ober-und Abendoberschulen
- Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung
- Abendgymnasien- und Kollegverordnung
- Schulordnung Berufliche Gymnasien
- Schulordnung Berufsschule
- Schulordnung Berufsfachschule
- Schulordnung Fachschule
- Schulordnung Fachoberschule
- Elternmitwirkungsverordnung
- Schülermitwirkungsverordnung
- Sächsische Lernmittelverordnung
- Lehrerkonferenzverordnung
- Schulkonferenzverordnung
- Landesbildungsratsverordnung
- Sächsische Klassenbildungsverordnung
- Sächsische Lehrkräfte-Arbeitszeitverordnung
- Sächsische Schulnetzplanungsverordnung
Verwaltungsvorschriften
Dagegen stellen Verwaltungsvorschriften ein internes Instrument behördlichen Handelns dar. Für den Bürger sind sie daher von untergeordneter Bedeutung.
So findet man Verwaltungsvorschriften:
- Rufen Sie das Suchformular unter REVOSax auf.
- Geben Sie einen geeigneten Suchbegriff ein.
- Wählen Sie als Vorschriftentyp nur VwV aus.
- Starten Sie die Suche.
Rechtsvorschriften im Internet
Zum eigenen Recherchieren bestimmter Rechtsvorschriften stehen dem Bürger u. a. zwei kostenlos zu nutzende Internet-Portale zur Verfügung. Dabei handelt es sich um http://www.sachsen-gesetze.de, das verschiedene Jahrgänge des Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblattes, des Sächsischen Amtsblattes nebst dessen Sonderdrucken sowie der Ministerialblätter des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, sowie des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen enthält. Dabei handelt es sich allerdings ausschließlich um eine Lesefassung, die nicht ausgedruckt werden kann.
Unter http://www.revosax.sachsen.de sind sämtliche landesrechtlichen Vorschriften zusätzlich als Volltext in aktueller Fassung abrufbar.
Juristische Handreichungen und Informationen für Lehrer
Das neue Fotokopieren in Schulen. Was geht, was geht nicht? (Broschüre)
Diese Broschüre gibt nicht mehr die aktuelle Rechtslage wieder und ist daher hier nicht mehr abrufbar! Aktuelle Informationen zu dem Thema finden Lehrerinnen und Lehrer auf der Seite www.schulbuchkopie.de.