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Infrastruktur und Endgeräte

Richtlinie Digitale Schulen

Der Freistaat Sachsen fördert über die Richtlinie Digitale Schulen die Erstellung und Verbesserung der digitalen Infrastruktur in Schulen. Hierzu gehören insbesondere die strukturierte Datenvernetzung der Schule einschließlich WLAN, Präsentations- und Interaktionstechnik wie digitale Displays, interaktive Tafeln und weitere Endgeräte wie etwa Tablets und Notebooks.

Alle über das Schulträgerbudget gemäß Anlage 2 der Richtlinie Digitale Schulen hinausgehenden Mehrbedarfe sind bis zum 16. Mai 2024 zu beantragen (Ende der Laufzeit der Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 – 2024).

Die Umsetzung der Investitionsmaßnahmen muss bis spätestens zum 31. Dezember 2024 erfolgen.

Wie auch schon der Fördermittelantrag werden Auszahlungsanträge und Verwendungsnachweise über das elektronische Förderportal der SAB unter Verwendung der dort bereitgestellten Formulare eingereicht.

Die SAB hat Informationen zum Verfahrensablauf und den erforderlichen Unterlagen auf ihrer Internetseite zusammengestellt.

Hinweis gemäß § 44a SäHO:

Die Mittel werden auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes zur Verfügung gestellt.

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